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29.04.2010 Neues EU-Indien-Freihandelsabkommen gefährdet medizinische Versorgung der ÄrmstenSeit mehr als drei Jahren verhandeln die Europäische Union und Indien nun schon über ein bilaterales Freihandelsabkommen, das den Abbau von Zöllen und anderen Exportbeschränkungen vorsieht. Gestern begann in Brüssel die nächste Verhandlungsrunde, die das Abkommen zum Abschluss bringen soll. Doch manche Inhalte sind noch immer strittig: So fordert die EU von Indien einen strikteren Schutz von Urheberrechten und Patenten. Indien spielt für ärmere Länder jedoch eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung bezahlbarer, lebensnotwendiger Medikamente. Die Nichtregierungsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ warnt deswegen davor, dass Millionen Menschen der Zugang zu lebensrettenden Medikamenten durch das Abkommen versperrt werden könnte. In einem offenen Brief appelliert sie an Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, sich bei der EU für die Rechte der Armen einzusetzen.Es würde vor allem europäischen Pharmakonzernen Vorteile bringen: Die EU fordert in den aktuellen Verhandlungen um ein neues Freihandelsabkommen die Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte im pharmazeutischen Bereich. Die komplexen Regelungen erschweren die Zulassung und Herstellung indischer Nachahmer-Medikamente (Generika) erheblich. „Datenexklusivität“ soll zum Beispiel die Zugangsrechte zu bestimmten Forschungsdaten sichern. Generikahersteller könnten somit nicht wie bisher für die Zulassung ihres Medikamentes auf bestehende klinische Studien verweisen, sondern müssten diese selber durchführen. Dies würde durch hohe Kosten und aufwendige Wiederholungen selbst dann die Zulassung erschweren, wenn der Patentschutz für das Originalmedikamet schon abgelaufen ist. Die Forderungen der EU gehen nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen sogar weit über bestehende internationale Verträge wie das „Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS) hinaus.
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